Campingzauber am wunderschönen klaren Springsee
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.
- Anmeldung und Reservierung
a) Die Reservierung kann persönlich, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Mit Erhalt der Reservierung gilt diese als verbindlich. Der Gast muss volljährig sein.
b) Mit der Reservierung bietet der Gast uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag tritt mit Zugang unserer schriftlichen Bestätigung oder Reservierung, per E-Mail oder Post in Kraft. Falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, kann der Gastaufnahme bzw. Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden.
c) Mit dem Erhalt der verbindlichen Reservierung wird eine Anzahlung von 50% fällig. Bei Reservierungen unserer Unterkünfte ist der Restbetrag bis spätestens 14 Tage vor Anreisedatum zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen, bis 14 Tage vor Anreise, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
- Rücktritt
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast − unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das Verwendungsrisiko auf Seiten des Gastes liegt. Sind aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder sonstigen landesrechtlichen Auflagen bzw. Verordnungen die Angebote des Campingplatzes nicht oder nur eingeschränkt für den Gast nutzbar, befreit dies nicht von der Entrichtung des Mietzinses in der vereinbarten Höhe. Fällt die gebuchte Übernachtung hingegen in den Zeitraum eines kompletten Beherbergungsverbotes bzw. einer Betriebsschließung erhält der Gast den bereits gezahlten Mietpreis zurück.
Im Übrigen besteht das Rücktrittsrecht, welches unbedingt schriftlich erfolgen soll, mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, vom Vermieter folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden können:
a) Bei Rücktritt des Gastes bis 21 Tage vor Anreise wird je Unterkunft bzw. Stellplatz eine Gebühr von 10 % des Mietpreises −mindestens jedoch 20 Euro erhoben.
Die Rücktrittspauschale beträgt:
– ab 20. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn 35 %
– ab 14. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn 50 %
– ab 6. Tag vor Mietbeginn 70 %
– am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises − mindestens jedoch 20 Euro. Dem Gast ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten nach 2 a) oder Bearbeitungsentgelte gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet
Es wird dem Gast empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung (nachfolgend RRV) abzuschließen. Eine entsprechende RRV kann der Gast bei uns erhalten.
b) Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunftsart, etc. besteht nicht. Für einvernehmliche Änderungen der Buchung wird eine Gebühr von 10 Euro berechnet. Dies erfolgt nicht, wenn sich der Gesamtauftragswert erhöht.
c) Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten:
– wenn der Gast die Einzahlungsfrist lt. Rechnungstext (außer bei kurzfristigen Buchungen) trotz Mahnung nicht einhält. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornokosten gemäß Ziffer 2. in Rechnung zu stellen.
– wenn der Gast die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.
– wenn der Campingplatz aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Pandemie) geschlossen wird. In diesem Fall werden wir gezahlte Anzahlungen auf dem Gastkonto gutschreiben.
-wenn der Vermieter das Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, welche die Durchführung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, nicht zur Verfügung stellen kann. Der Gast erhält in diesem Fall die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu unterrichten.
d) Bei vorzeitiger Abreise des Gastes erfolgt keine Rückerstattung des Mietbetrages.
- Sonstiges / Unterkünfte
a) Die Unterkunft bzw. der Stellplatz können am Anreisetag ab 13.00 Uhr belegt werden. Bei einer Ankunft nach 15.00 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
Am Abreisetag ist die Unterkunft bzw. der Stellplatz inkl. PKW-Stellplatz bis 10.00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Abreise erfolgt eine Nachberechnung. Ein Stellplatz für Wohnwagen, Zelt oder Wohnmobil kann nach Vereinbarung auch länger genutzt werden. Die Nutzung der Unterkunft ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Weitere Personen sind gebührenpflichtig anzumelden. Nach Zahlung eines Tageseintritts kann sich der Gast bis zur Schließung der Rezeption auf dem Campingplatz aufhalten.
b) Der Vermieter erhebt eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 55,00 Euro einmalig pro Unterkunft. Diese ist im beworbenen Endpreis inkludiert.
c) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft selbst sauber zu halten. Leichte Arbeiten, wie Abwaschen von Geschirr, Betten abziehen und Mülleimer leeren, sind vom Gast selbst zu erledigen.
d) Das Mitbringen von Haustieren ist nach Absprache gestattet. Für Haustiere in unseren Unterkünften wird eine Gebühr von 5 Euro pro Nacht erhoben. Hunde haben auf dem gesamten Gelände Leinenzwang, ausgenommen davon sind Hundebadestelle und Hundeauslauf.
e) Bei Anreise besteht die Pflicht eines jeden Gastes, sich über die Campingplatzordnung zu informieren.
f) Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen oder die Campingplatzordnung können eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.
- Haftung des Vermieters
a) Der Gast ist verpflichtet, Mängel am Mietobjekt/Stellplatz, soweit bei Übernahme erkennbar sofort, ansonsten, insbesondere bei späterem Auftreten, dem Vermieter gegenüber anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung, Minderung und/oder Schadensersatz ausgeschlossen.
b) Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben − und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
- 5. Allgemeines
Der Vermieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung verpflichtend würde, informiert der Vermieter den Gast hierüber in geeigneter Form. Der Vermieter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Stand 20.10.2020
Kontakt
Naturcampingplatz am Springsee
Am Springsee 1
D-15859 Storkow OT Limsdorf
Telefon & WhatsApp
+49 (0) 33677 - 440
info@springsee.de
Öffnungszeiten der Rezeption:
Montag - Freitag 9-12 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen
Mitglied bei Ecocamping
Mitglied im Bundesverband der Campingwirtschaft Deutschland Land Brandenburg e.V.
Hinweis zur Waldbrandgefahr